Für mehr Cybersicherheit
Risikomanagement
Vorbeugung von Sicherheitsvorfällen
Die EU-Richtlinie wurde Ende 2022 verkündet und soll im europäischen Wirtschaftsraum flächendeckend für mehr Cybersicherheit sorgen. EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht zu überführen. In Deutschland geschieht dies mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG).
Die NIS2-Richtlinie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bieten wir umfassende Lösungen an, die auf die Bedürfnisse der Unternehmen zugeschnitten sind. Unsere Lösungen umfassen Risikomanagement, das Identifizieren und Bewerten von Sicherheitsrisiken sowie die Entwicklung von Strategien zur Vorbeugung von Sicherheitsvorfällen.
Als führender IT-Dienstleister wissen wir, dass der Schutz sensibler Daten und kritischer Infrastrukturen höchste Priorität hat. NIS 2 steht für die neueste Richtlinie im Bereich der Cyber-Sicherheit und setzt europaweit Maßstäbe für den Schutz vor Cyber-Bedrohungen. Erfahren Sie, wie NIS 2 Ihr Unternehmen durch sichere Systeme und proaktive Strategien stärken kann. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
NIS 2 betrifft Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste in der EU. Zu den Betreibern wesentlicher Dienste gehören Einrichtungen in Schlüsselbereichen wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Bankwesen und digitale Infrastruktur. Anbieter digitaler Dienste sind Unternehmen, die Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste anbieten. Diese Einrichtungen müssen die Anforderungen von NIS 2 erfüllen, um die Cybersicherheit zu erhöhen und den Schutz kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.
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